Mieterselbstauskunft

Wenn Sie sich für eines unserer Mietangebote interessieren, senden Sie uns bitte Ihre Mieterselbstauskunft. Nutzen Sie hierfür gerne das nachfolgende Formular.

Mir/Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht.
Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des unten genannten Mietobjekts:

Angaben zum Mietinteressenten
Bitte machen Sie zunächst Angaben zum Hauptmieter. Wenn Sie einen Mitmieter haben, besteht anschließend die Möglichkeit, auch zu diesem Informationen anzugeben.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten.

Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der eigenen Vermietung zu nutzen. Sofern die Mieterselbstauskunft nicht mehr benötigt wird - wenn ein Mietvertrag nicht zustande kommt - hat der Vermieter diese Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz unverzüglich zu vernichten.